– Entwarnung kann ich bezüglich der weißen Balkonplatten geben. Ursprünglich hatte der Architekt bei der Balkansanierung 2010 sich dahingehend geäußert, dass die Hausverwaltung der Meinung ist, auch diese Platten seien asbesthaltig. Eine von mir beauftrage Untersuchung durch den TÜF-Süd brachte dahingehend Klarheit in diese Angelegenheit. Voraussichtlich sind weißen Balkonplatten am Peschelanger 7, nicht asbesthaltig. Ob diese Aussage des TÜV-Süd für alle weißen Balkonplatten im Marx-Zentrum gilt, sagt diese Untersuchung nicht aus und müsste gegebenenfalls an anderer Stelle noch einmal durchgeführt werden.
– Seit einigen Tagen wird das Dach des
Starnberger Bahnhofes abgetragen. Da die Dachplatten aus dem in den 70'
Jahren häufig verwendeten Baumaterial, dem gefährlichen und
gesundheitsschädlichen asbesthaltigen Eternit (Dach-) Platten sind,
müssen die Bauarbeiter geschützt und strenge Richtlinien der Behörden
eingehalten werden.
–
Nach etwa 30-40 Jahren müssen solche Platten an
Gebäuden und Wohnhäusern entfernt werden, da sie auch einem
Alterungsprozess unterliegen. Für Eigentümer, deren Häuser mit solchen
asbesthaltigen Platten verkleidet sind, entstehen hohe Kosten durch eine
solch notwendige Asbest Sanierung, die oft nur durch hohe Sonderumlagen
bezahlt werden können.
–
Käufer von Wohnungen mit solchen asbesthaltigen
Platten an Wänden oder Dächer, sollten daher 5-Stellige Beträge für die
Sonderumlage bereit halten und Kapitalanleger dürfen von der
ursprünglichen schöngerechneten Renditeberechnung, ca. 3% - 5% abziehen. Eine
Zuwiderhandlung oder Verstoß gegen die bestehende Gesetzte, wird als
Straftat geahndet.
–
Nach dem Einschalten von Landrat Karl Roth, Bürgermeister Ferdinand
Pfaffinger, der SZ und dem Starnberger Merkur, der folgenden Artikel
verfasste, ist ein kurzfristiger Stopp der Asbestsanierung eingetreten.
Nur noch Aufräumungsarbeite und Abtransport von Baumaterialien wurden am
Montag den 07.11.2011 und Dienstag den 08.11.2011 getätigt.
–
Das Landratsamt Starnberg hat keine rechtliche Kompetenz, in diesem Fall
einzuschreiten, da öffentliche Bahnflächen dem Eisenbahnrecht
unterfallen. Daher hat das Landratsamt Starnberg diesen Vorgang an das
Gewerbeaufsichtsamt von Oberbayern weiter gegeben. Warten wir also auf
einen Bescheid!
–
Als Sachverständiger für Asbestsanierung wurde ich gebeten, diese Sanierung zu dokumentieren.